Gesamtpunktezahl : 60 Punkte Die Begleithundeprüfung ist die wohl am häufigsten abgelegte Prüfung auf Hundeplätzen. Sie darf ausschließlich von einem Verein abgenommen werden, der beim VDH (Verein für das Deutsche Hundewesen) anerkannt ist. Sie ist unbedingte Voraussetzung für den weiteren Hundesport (Teilnahme an Agility-Turnieren, Fährtenhundeprüfung, VPG, IPO). Prüfungen, wie Hundeschulen, Jäger oder auch der IRJGV (Internationaler Rasse- , Jagd- und Gebrauchshundeverband) sie anbieten, werden bei diesen Hundesportarten nicht anerkannt. An dieser Prüfung können auch Mischlinge teilnehmen, der Hundeführer muss lediglich Mitglied in einem VDH-Hundeverein sein. Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können. Zur BH muss unser Vierbeiner ein Mindestalter von 15 Monaten haben. Bei der Vorbereitung auf diese Prüfung lernt der Hund die Dinge, die für das Zusammenleben von Mensch und Hund unerlässlich sind: das ordentliche Gehen "bei Fuß" ohne zu zerren, Herankommen, Sitzen oder Liegenbleiben auf Zuruf. Und er lernt auch, wie man sich als Hund im Straßenverkehr und bei der Begegnung mit Radfahrern und Joggern oder auch mit anderen Hunden zu benehmen hat. Die BH ist die niedrigste der Leistungsprüfungen und gilt quasi als "Hundeführerschein". Sie ist zwingende Voraussetzung für alle weiteren sportlichen Aktivitäten mit dem Hovawart. Die Prüfung des Hundes erfolgt in zwei Bereichen. Zum Einen wird auf dem Hundeplatz die sogenannte Unterordnung gezeigt und zum Anderen im Anschluss auf der Straße im Verkehr das sichere Verhalten des Hundes überprüft. Auch müssen wir als Hundeführer (HF) einen Sachkundenachweis ablegen, wenn wir unseren Hund weniger als drei Jahre haben und es unser erster Hund ist. Fällt man durch die anderen Teile der Prüfung, besitzt die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung dennoch weiterhin Gültigkeit. Das gilt auch für alle weiteren BHs, die man eventuell später noch laufen möchte. Bei der Prüfung werden von unserem Vierbeiner ein sozial verträgliches Verhalten, gute Nerven und Gehorsam verlangt. Hunde, die mit Aggressionen oder Schreckhaftigkeit reagieren oder nicht im Gehorsam stehen, können diese Prüfung nicht bestehen. Dazu dient auch die Unbefangenheitsprobe (Verhaltenstest), bei der vor Beginn der Prüfung i.d.R. die Kontrolle von Chip- oder Tätonummer erfolgt. Reagiert der Hund hierbei aggressiv, wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Die Unbefangenheit (das Verhalten) wird auch im gesamten weiteren Prüfungsverlauf bewertet und kann auch später noch zum Nichtbestehen führen. Im Unterordnungsteil wird ein Schema mit und ohne Leine bei Fuß gegangen. Jede Übung beginnt mit der sogenannten Grundstellung und endet auch mit dieser. Hierbei muss der Hund gerade an der linken Seite des HF sitzen. Für jede Übung gibt es vorgeschriebene Hörzeichen und es sind keine weiteren Hilfen erlaubt. Für alle Übungen gibt es genau festgelegte Regeln, die in einer Prüfungsordnung nachzulesen sind. Die einzelnen Übungen werden mit Punkten bewertet und für Fehler durch den Hund oder den Hundeführer gibt es entsprechende Abzüge. |
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Leinenführigkeit (15 Punkte):
Freifolge (15 Punkte):
Platzübung - auch Ablegen in Verbindung mit Herankommen genannt (10 Punkte): Dauerablage - auch Ablegen des Hundes unter Ablenkung genannt (10 Punkte): |